Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0134/2020  

Betreff: Gemeinde Benediktbeuern; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
13.10.2020 
7. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
7_FNP_Aend_Benediktbeuern_02-07-2020  
7_FNP_Aend_Benediktbeuern_Begruendung_02-07-2020  

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Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Gemeinde Benediktbeuern zur Kenntnis und befürwortet die abgegebene Stellungnahme. Beizeiten ist über den weiteren Verlauf des Planverfahrens zu berichten.

 

 

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Vormerkung:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Benediktbeuern hat am 22.07.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 7. Änderung des Flächennutzungsplans (verschiedene Bereiche „Gemeindebedarfsfläche GE Nord"; „Wanderparkplatz Lainbachtal“; “Sondergebiet Wohnmobilstellplatz“; „Gemeindebedarfsfläche GE Süd“) beschlossen. In der öffentlichen Sitzung am 22.07.2020 wurde der Entwurf der 7. Änderung, in der Fassung vom 02.07.2020 (s. Anlage), gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Die Verwaltung hat dazu nachfolgende Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme wurde leider verspätet abgegeben, da aktuell aufgrund der diversen Bauprojekte und eigenen Planungen der Gemeinde eine frühere Bearbeitung nicht möglich war.

 

„Wir bedanken uns für die Beteiligung in dem Verfahren. Unsere Stellungnahme berührt wesentliche Punkte, die im Abwägungsprozess trotz verspäteter Abgabe zu berücksichtigen sind bzw. ohnehin zu berücksichtigen wären:

 

Im Einzelnen nehmen wir wie folgt Stellung:

3.3.1 Bereich „Gemeinbedarfsfläche GE Nord“ – keine Belange berührt..

3.3.2 Bereich „Wanderparkplatz Lainbachtal“ – keine Belange berührt.

 

3.3.3 Bereich „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz“

Hier sind die Belange der Gemeinde Kochel a. See durch ggf. mögliche Verkehrssteigerung (An- und Abfahrtsverkehr – Von-Velsen-Straße/OT Ried) berührt.

Wir schlagen die Erstellung eines Verkehrsgutachten/Verkehrskonzeptes mit Darstellung der Auswirkungen auf den Verkehr (erwarteter Ziel- und Quellverkehr) vor. Auch sollten Strategien zur Vermeidung/Verminderung von zusätzlichen Verkehrsbelastungen darin entwickelt und gemeinsam erörtert werden. Dies kann nicht auf ein späteres Bebauungsplanverfahren verschoben werden, da sich ggf. bereits durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Möglichkeit zur Baugenehmigung ergeben könnte. Hier bittet die Gemeinde Kochel a. See um eine weitergehende Abstimmung.

 

3.3.4 Bereich „Gemeinbedarfsfläche GE Süd“

Hier könnten Immissionen durch Be- und Entladen und den Betrieb der Flächen entstehen. Dies ist nicht ausreichend dargestellt.

Die Begründung geht davon aus, dass keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch zu erwarten sei – das müsste unter Berücksichtigung der Planung und der vorhandenen Bebauung südlich (OT Ried) neu bewertet werden. Insbesondere wären die künftigen Immissionen auf eine Gebietsverträglichkeit in Hinblick auf ein Allgemeines Wohngebiet oder Maximal für ein Mischgebiet im Bereich der südlichen Flächen in Ried hin zu untersuchen.

Die Auswirkungen sind im Rahmen eines Schallschutzgutachtens zu prüfen und darzulegen.

Diese Planung ist nach § 2 Abs. 2 BauGB aufeinander (mit der Nachbargemeinde) abzustimmen und es wird vorgeschlagen, dass das beauftragte Planungsbüro hierzu mit der Gemeinde Kochel a. See im weiteren Planungsverfahren einen Abstimmungstermin durchführt.

Die Prüfung dieser Belange kann nicht auf ein späteres Bebauungsplanverfahren verschoben werden, da ggf. die Möglichkeit einer Baugenehmigung ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht.

 

Wir regen ferner an, zu den Planbereichen 3.3.3 evtl. und zum Planbereich 3.3.4 auf jeden Fall eine Alternativprüfung der Standorte durchzuführen und der Begründung beizufügen.

Einer konstruktiven Zusammenarbeit in dieser Sache sehen wir entgegen.“

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 7_FNP_Aend_Benediktbeuern_02-07-2020 (339 KB)      
Anlage 2 2 7_FNP_Aend_Benediktbeuern_Begruendung_02-07-2020 (616 KB)      
Stammbaum:
K-0134/2020   Gemeinde Benediktbeuern; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0064/2021   Gemeinde Benediktbeuern; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stellungnahme im Verfahren (erneute Auslegung)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0087/2021   Gemeinde Benediktbeuern; 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Stellungnahme der Gemeinde; Ergebnis   Hauptverwaltung   Berichtsvorlage GRK
K-0124/2021   Gemeinde Benediktbeuern; Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich Gewerbegebiet", Stellungnahme   Hauptverwaltung   Berichtsvorlage GRK
K-0152/2021   Gemeinde Benediktbeuern; Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich Gewerbegebiet", erneute Stellungnahme   Bauamt   Berichtsvorlage GRK