Vorlage - K-0282/2016-02-01-01
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Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den heute beschlossenen Änderungen wird gebilligt. Der Bebauungsplan und die Begründung sind entsprechend zu überarbeiten und erhalten das Datum vom 28.11.2017. Die Verwaltung wird gem. § 4a Abs. 3 nach § 3 Abs. 2 BauGB mit der erneuten Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB mit einer verkürzter Frist von 2 Wochen beauftragt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Vormerkung:
Um inhaltliche Wiederholungen zu vermeiden wird auf die öffentliche Vorlage Nr. K-0282/2016-02-01 verwiesen.
Nachdem die Würdigung der Stellungnahmen erfolgt ist, kann nun der dazugehörige abschließende Änderungsbeschluss sowie die Entscheidung über die erneute Auslegung erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
-keine-
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf- B-Plan Nr. 30 - Änderungsvorschlag zur Billigung (7258 KB) |