Das gemeindliche Einvernehmen zu den Grundriss- und Nutzungsänderungen sowie dem Führanlagenbau in Ort, Orterer Straße wird vorbehaltlich der Feststellung der Privilegierung durch die Baugenehmigungsbehörde erteilt.
23.02.2021 - Gemeinderat Kochel a. See
Ö 2.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu den Grundriss- und Nutzungsänderungen sowie dem Führanlagenbau in Ort, Orterer Straße wird vorbehaltlich der Feststellung der Privilegierung durch die Baugenehmigungsbehörde erteilt.