Die 1. Änderung des Bebauungsplanentwurfs Gewerbegebiet Breiten wird aufgrund der gefassten Beschlüsse angepasst. Für das weitere Verfahren wird das sogenannte Regelverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB angewandt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Bebauungsplanänderung -nach Anpassung des Plans und der Begründung- öffentlich auszulegen und das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
03.02.2022 - Gemeinderat Schlehdorf
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanentwurfs Gewerbegebiet Breiten wird aufgrund der gefassten Beschlüsse angepasst. Für das weitere Verfahren wird das sogenannte Regelverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB angewandt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Bebauungsplanänderung -nach Anpassungdes Plans und der Begründung- öffentlich auszulegen und das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.