Vorlage - K-0017/2019
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Beschlussvorschlag:
Der Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 29 - Tellerfeld wird grundsätzlich im Rahmen eines Änderungsverfahrens zugestimmt. Mit dem Antragsteller ist zur Kostenregelung ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zu schließen.
Vormerkung:
Zu dem kürzlich in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 29 – Tellerfeld liegt ein Antrag auf Erweiterung dessen Geltungsbereiches vor. Hintergrund ist die Überlegung, das alte und sehr baufällige Gebäude direkt am Döllerfeldweg abzureißen und stattdessen ein neues Gebäude – etwas von der Gemeindestraße abgerückt – zu errichten. In einem ersten Gespräch mit der Bauverwaltung wurde die o. g. Erweiterung als beste Lösung hierfür erarbeitet.
Die künftige Gebietsfestsetzung kann allerdings erst im Rahmen des Änderungsverfahrens erfolgen. Eine Festlegung bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht realistisch möglich, da v. a. die Festsetzungen sowie die bereits vorhandenen Gebäude und Nutzungen in der unmittelbaren Nachbarschaft sehr genau hierfür bewertet werden müssen.
Die Planung wird als künftiges Vorhaben der Rahmenplanung für die Bauleitplanung hinzugefügt.
Mit dem Antragsteller ist beizeiten ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zu schließen, mit dem die Kosten des Verfahrens und der Planungen dem Antragsteller auferlegt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
-keine-
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
2 | Lageplan (84 KB) |