Vorlage - K-0109/2016-02-01-01
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Beschlussvorschlag:
Der Planverfasser wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 29 – Tellerfeld entsprechend der unter TOP … beschlossenen Anpassungen zu ändern.
Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechend geänderten Bebauungsplan erneut auszulegen und erneut Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden einzuholen. Die Frist für die Auslegung und die Stellungnahmen beträgt zwei Wochen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Vormerkung:
Mit Datum vom 10.05.2016 wurde von dem Gemeinderat Kochel a. See der Grundsatzbeschluss für die Bauleitplanung in dem Gebiet nördlich des Döllerfeldweg, östlich des Weges Tellerfeld gefasst und dem städtebaulichen Vertrag mit dem Bauwerber zugestimmt.
Die Planungsleistungen wurden am 05.07.2016 an Herrn H. Nadler sowie am 18.10.2016 für die Landschaftsplanung an Herrn J. Wurm vergeben.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2017 den Entwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt die Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden um Stellungnahme zu bitten sowie der Öffentlichkeit zur Stellungnahme zu geben.
Die Beteiligung wurde vom 01.06.2017 bis 30.06.2017 durchgeführt. Der Gemeinderat hat die hierbei eingegangenen Stellungnahmen geprüft und eine detaillierte Abwägung vorgenommen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist der Bebauungsplan entsprechend zu ändern bzw. anzupassen. Dieser dann entstehende Entwurf ist erneut öffentlich auszulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Planungskosten
- Teilw. Erstattung über städtebaulichen Vertrag