Vorlage - K-0150/2021-01-01-01
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Beschlussvorschlag:
Die vorliegenden Stellungnahmen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans - Kreidenhansl werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Über die eingegangenen Stellungnahmen hinaus sind keine weiteren Belange zu berücksichtigen. Änderungen an der Planung sind nicht angezeigt. Die Begründung wird redaktionell berichtigt.
Vormerkung:
In der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2023 wurde bei TOP 4.1. der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 33 - Kreidenhansl gebilligt und die Offenlegung beschlossen.
Mit Datum vom 02.08.2023 wurden die Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden um Stellungnahme gebeten. Mit Bekanntmachung vom 25.07.2023, bekanntgemacht am 27.07.2023, wurde der Öffentlichkeit die Beteiligung in den Verfahren vom 04.08.2023 ermöglicht. Stellungnahmen konnten bis 05.09.2023 einschließlich abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sind als Anlagen vollumfänglich beigefügt und so den Mitgliedern des Gemeinderates zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. In dieser Vorlage werden die Stellungnahmen jeweils nur stark verkürzt wiedergegeben. Es gelten die beigefügten Originale.
Im Einzelnen sind folgende Stellungnahmen abgegeben worden:
- Regierung von Oberbayern vom 24.08.2023
Bei weiterer Berücksichtigung der Belange von Siedlungsstruktur sowie von
Natur und Landschaft stehen die Erfordernisse der Raumordnung der 1. Änderung
des Flächennutzungsplanes auch weiterhin nicht entgegen..
- Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern vom 24.08.2023
Bergrechtliche Belange werden durch die Maßnahme nicht berührt.
- Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 04.09.2023
Es wird auf die Stellungnahme vom Januar 2023 verwiesen, die bereits gewürdigt wurde.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen 1 mit 3 werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.
- LRA Bad Tölz-Wolfratshausen, Planungsrecht vom 04.09.2023
Mit dem Planentwurf zur ersten Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kochel am See vom 28.02.2023 besteht aus bauplanungsrechtlicher Sicht grundsätzlich Einverständnis. Jedoch sollte, um Missverständnissen vorzubeugen, der Verweis auf das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB auf Seite 6 der Begründung zur ersten Änderung des Flächennutzungsplanes entfernt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme 4 wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung ist entsprechend anzupassen.
- Bayernwerk Netz GmbH vom 29. 08.2023
gegen die o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen weiterhin keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Am Rande des von Ihnen überplanten Bereichs befindet sich die Hochspannungsfreileitung Kochel – Karlsfeld, Ltg. Nr. B2, der Bayernwerk Netz GmbH. Die Leitungsschutzzone dieser Freileitung beträgt 30,00 m beiderseits der Leitungsachse. Wir verweisen auf unsere bisherigen Stellungnahmen zum genannten Änderungsbereich (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan), die weiterhin gültig sind. Es werden auf Meldepflichten und Regeln im BayDSchG hingewiesen, die nicht Bestandteil einer Flächennutzungsplanung sind, sondern bereits im Gesetz geregelt sind. Einwände gegen die Planung werden nicht vorgebracht.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme 5 wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen. Die Belange snd bereits auf Ebene der Bauleitplanung berücksichtigt.
- Gemeinde Schlehdorf vom 03.08.2023
Keine Einwände
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme 5 wird zur Kenntnis genommen.
- Eisenbahn-Bundesamt vom 14.08.2023
Es bestehen keine Bedenken, wenn die Hinweise und Auflagen der DB AG, Immobilien sowie der DB Energie GmbH bzgl. Schutzabstände, Bepflanzungseinschränkungen und der Beachtung von Grenzwerten beachtet und eingehalten werden.
- DB AG DB Immobilien vom 22.08.2023
Die in der beigefügten Stellungnahme der DB Energie GmbH vom 21.08.2023 benannten fachtechnischen uns sicherheitsrelevanten Bedienungen sind im Verfahren zu berücksichtigen und einzuhalten.
- DB Energie GmbH vom 21.08.2023
Innerhalb des Verfahrensgebietes verläuft die o.g. planfestgestellte 110-kV-Bahnstromleitung mit einem Schutzstreifen beidseits von je 30m bezogen auf die Leitungsachse. Deren Bestand und Betrieb zur Aufrechterhaltung der Bahnstromversorgung auf Dauer gewährleistet sein muss. Es wird…[auf] Nutzungseinschräkungen …[hingewiesen]. …Einer Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern kann innnerhalb des Schutzstreifens nur im Rahmen bestehender Dienstbarkeiten bzw. schuldrechtlicher Verträge zugestimmt werden.
- IHK für München und Oberbayern vom 21.08.2023
Aus Sicht der IHK für München und Oberbayern besteht mit der hier dargelegten 1. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung weiterer Bauflächen für Wohnnutzungen nach wie vor Einverständnis. Wir geben lediglich weiterhin zu bedenken, dass im Sinne der gewerblichen Wirtschaft durch die Umwidmung
von einem Mischgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet keine Potentiale für gewerbliche Nutzungen im Plangebiet mehr zur Verfügung stehen.
Rein vorsorglich weisen wir außerdem darauf hin, dass durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i. S. d. § 4 BauNVO keine Einschränkungen für den nördlich des Plangebiets ansässigen Betrieb entstehen dürfen. Es muss gewährleistet sein, dass dieser bei der Umsetzung des Planvorhabens nicht bei der
Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit sowie seiner Entwicklung eingeschränkt wird. Weitere Anregungen oder Bedenken sind weiterhin nicht vorzubringen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen 7 mit 10 werden zur Kenntnis genommen. Die Belange sind bereits auf Ebene der Bauleitplanung berücksichtigt.
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen vom 08.08.2023
Keine entgegenstehenden Belange.
- Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Untere Naturschutzbehörde vom 04.09.2023
Wir teilen Ihnen mit, dass mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans aus naturschutzfachlicherSicht Einverständnis besteht und die naturschutzfachlichen Belange auf Ebene der Bauleitplanung abgehandelt wurden (siehe Stellungnahmen vom 24.01.2023 und 09.06.2023).
- Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, fachliche Ortsplanung, vom 05.09.2023
Mit der Planung besteht Einverständnis.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen 11 mit 13 werden zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
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1 | Stellungnahmen-Gesamt (1376 KB) |