Für die Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Rothenberg Süd, wird das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von der Festsetzung über die maximale Grundfläche im Bebauungsplan Nr. 14 - Gipsbruch/Rothenberg Süd erteilt. Zur Abweichung hinsichtlich des Hinweises D8, Hangfuß, im o. g. Bebauungsplan Nr. 14 besteht ebenfalls Zustimmung.