Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Tagesordnung - 12. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See  

Bezeichnung: 12. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See
Datum: Di, 23.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Regularien      
Ö 1.1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 1.2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 1.3  
Bekanntgabe der Punkte der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2021 – nichtöffentlicher Teil – soweit die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind  
K-02/2021  
     
   
Ö 1.4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2021 - öffentlicher Teil -  
K-02/2021  
     
   
Ö 2     Bauanträge und Bauvoranfragen      
Ö 2.1  
Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Rothenberg Süd - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 - Gipsbruch/Rothenberg Süd (GBV 32/2020T1)  
K-0045/2021  
Ö 2.2  
Versetzen bzw. Ersatzbau einer Remise/Garage in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-11/2021)  
K-0039/2021  
Ö 2.3  
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Tiefgarage, Nutzungsänderung der Einzelgarage zum Wohnraum und Errichtung einer Aussentreppe sowie barrierefreien Umbau in Altjoch (GBV K-VB 03/2021)  
K-0038/2021  
Ö 3     Ortsrecht      
Ö 3.1  
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätte (Kindertagesstättengebührensatzung) der Gemeinde Kochel a. See; Erhebung in den Monaten Januar mit August 2021  
K-0080/2020-01  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Kochel a. See erhebt aufgrund der Betriebsuntersagung für Kindertagesstätten für die Monate Januar und Februar 2021 und aufgrund der Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung für März 2021 keine Elternbeiträge, sofern die Kinder die Kindertagesstätte an nicht mehr als fünf Tagen im Monat besucht haben. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Freistaat Bayern den Beitragsersatz zu beantragen. Für die Monate April und Mai 2021 werden zur Entlastung der Eltern nur 50 Prozent und für die Monate Juni, Juli und August 2021 nur 75 Prozent der eigentlich fälligen Kindergartengebühren eingehoben.

 

 

   
    23.03.2021 - Gemeinderat Kochel a. See
    Ö 3.1 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Die Gemeinde Kochel a. See erhebt aufgrund der Betriebsuntersagung für Kindertagesstätten für die Monate Januar und Februar 2021 und aufgrund der Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung für März 2021 keine Elternbeiträge, sofern die Kinder die Kindertagesstätte an nicht mehr als fünf Tagen im Monat besucht haben. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Freistaat Bayern den Beitragsersatz zu beantragen. Für die Monate April und Mai 2021 werden zur Entlastung der Eltern nur 50 Prozent und für die Monate Juni, Juli und August 2021 nur 75 Prozent des eigentlich fälligen Zahlbetrages erhoben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0

 

Ö 4     Finanzangelegenheiten      
Ö 4.1  
Trägerverein Kinder- und Jugendarbeit Loisachtal e. V.; Antrag auf Zuschuss für die offene und mobile Jugendarbeit des Don Bosco Clubs im Haushaltsjahr 2021  
Enthält Anlagen
K-0036/2021  
Ö 5  
Mitteilungen und Anfragen