Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Angestellten- und Ferienwohnung wird vorbehaltlich des Nachweises
der rechtlich gesicherten Erschließung und vorbehaltlich der landwirtschaftlichen Privilegierung erteilt.
Für eine ausreichende Erschließung ist die Verbreiterung des Feld- und Waldweges Fl.Nr. 312 auf Höhe des Grundstückes Fl.Nr. 1381/1 (Kapellenweg 6) bis zum Baugrundstück Fl.Nr. 1409 auf eine Mindestbreite von mindestens 5 m erforderlich. Der Weg Fl.Nr. 312 ist in diesem Bereich noch nicht öffentlich gewidmet. Die Straßenbaulast für den dann ggfs. zu widmenden Feld- und Waldweg ist vom Antragsteller zu übernehmen.
Die Wasserversorgung ist gesichert. Die Löschwasserversorgung ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. ausreichend großer Löschwasserbehälter) durch den Antragsteller zu sichern.