Tagesordnung - 23. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2022 - öffentlicher Teil - | S-06/2022 | |||||
Ö 2 | Bekanntgabe der Punkte der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2022 – nichtöffentlicher Teil – soweit die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind | S-06/2022 | |||||
Ö 3 | Bauanträge | ||||||
Ö 3.1 | Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Angestellten- und Ferienwohnung Außer den Krautgärten (1048/2022) | ||||||
Ö 3.2 | Anbau einer landwirtschaftlichen Bergehalle und landwirtschaftlicher Werkstatt, Außer den Krautgärten (1049/2022) | S-0070/2022 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich des Nachweises der rechtlich gesicherten Erschließung und der landwirtschaftlichen Privilegierung erteilt. Für eine ausreichende Erschließung ist die Verbreiterung des Feld- und Waldweges Fl.Nr. 312 auf Höhe des Grundstückes Fl.Nr. 1381/1 (Kapellenweg 6) bis zum Baugrundstück Fl.Nr. 1409 auf eine Mindestbreite von mindestens 5 m erforderlich. Der Weg Fl.Nr. 312 ist in diesem Bereich noch nicht öffentlich gewidmet. Die Straßenbaulast für den dann ggfs. zu widmenden Feld- und Waldweg ist vom Antragsteller zu übernehmen. Die Wasserversorgung ist gesichert. Die Löschwasserversorgung ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. ausreichend großer Löschwasserbehälter) durch den Antragsteller zu sichern.
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15.09.2022 - Gemeinderat Schlehdorf | |||||||
Ö 3.2 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich des Nachweises der rechtlich gesicherten Erschließung und der landwirtschaftlichen Privilegierung erteilt. Die Wasserringleitung soll teilweise durch die Bergehalle überbaut werden und muss daher auf Kosten des Antragstellers verlegt werden.
Für eine ausreichende Erschließung ist die Verbreiterung des Feld- und Waldweges Fl.Nr. 312 auf Höhe des Grundstückes Fl.Nr. 1381/1 (Kapellenweg 6) bis zum Baugrundstück Fl.Nr. 1409 auf eine Mindestbreite von mindestens 5 m erforderlich. Der Weg Fl.Nr. 312 ist in diesem Bereich noch nicht öffentlich gewidmet. Die Straßenbaulast für den dann ggfs. zu widmenden Feld- und Waldweg ist vom Antragsteller zu übernehmen. Die Wasserversorgung ist gesichert. Die Löschwasserversorgung ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. ausreichend großer Löschwasserbehälter) durch den Antragsteller zu sichern. Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich des Nachweises der rechtlich gesicherten Erschließung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
11 : 0 |
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Ö 3.3 | Teilabbruch eines Bestandshauses mit anschließendem Neubau eines Reiheneckhauses und eines Mittelhauses mit 3 Wohneinheiten Karpfseestraße | S-0071/2022 | |||||
Ö 3.4 | Bauantrag zur Wiedererrichtung der Bootshütten am Kochelsee | S-0072/2022 | |||||
Ö 3.5 | Neubau eines Milchvieh-Laufstalles mit einer geschlossenen Güllegrube, Kapellenweg (1028/2018) | S-0073/2022 | |||||
Ö 4 | Gebäude- und Glasreinigung; Neuausschreibung; Ergebnis der Vergabe | S-0023/2022-01 | |||||
Ö 5 | Wanderwegekonzept Tölzer Land Süd; Beratung und Beschluss zur Kostenbeteiligung an der Projektphase II | S-0064/2022 | |||||
Ö 6 | Einbeziehungssatzung "Parkplatz Klosterbräu"; Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung | S-0069/2021-01 | |||||
Ö 7 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||