Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Tagesordnung - 23. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf  

Bezeichnung: 23. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf
Datum: Do, 15.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Schlehdorf
Ort: Rathaus Schlehdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2022 - öffentlicher Teil -  
S-06/2022  
     
   
Ö 2  
Bekanntgabe der Punkte der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2022 – nichtöffentlicher Teil – soweit die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind  
S-06/2022  
     
   
Ö 3     Bauanträge      
Ö 3.1  
Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Angestellten- und Ferienwohnung Außer den Krautgärten (1048/2022)      
Ö 3.2  
Anbau einer landwirtschaftlichen Bergehalle und landwirtschaftlicher Werkstatt, Außer den Krautgärten (1049/2022)  
S-0070/2022  
Ö 3.3  
Teilabbruch eines Bestandshauses mit anschließendem Neubau eines Reiheneckhauses und eines Mittelhauses mit 3 Wohneinheiten Karpfseestraße  
S-0071/2022  
Ö 3.4  
Bauantrag zur Wiedererrichtung der Bootshütten am Kochelsee  
Enthält Anlagen
S-0072/2022  
Ö 3.5  
Neubau eines Milchvieh-Laufstalles mit einer geschlossenen Güllegrube, Kapellenweg (1028/2018)  
Enthält Anlagen
S-0073/2022  
Ö 4  
Gebäude- und Glasreinigung; Neuausschreibung; Ergebnis der Vergabe  
S-0023/2022-01  
Ö 5  
Wanderwegekonzept Tölzer Land Süd; Beratung und Beschluss zur Kostenbeteiligung an der Projektphase II  
S-0064/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Schlehdorf beteiligt sich am Wanderwegekonzept Tölzer Land Süd in der Projektphase II, vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung aus dem EU-Programm LEADER. Sie beauftragt die Stadt Bad Tölz als Projektträgerin/LEAD-Partnerin mit der Antragstellung und Projektabwicklung. Gleichzeitig sichert die Gemeinde Schlehdorf zu, die aus der vorgesehenen Förderung auf ihrem Gemeindegebiet entstehenden Pflichten zu erfüllen.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Projektphase II des Wanderwegekonzeptes belaufen sich laut der Kosten-Plausibilisierung auf 384.415 EUR netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und abzüglich der zu erwartenden Förderung durch das EU-Programm LEADER (50% der förderfähigen Netto-Kosten). Die Gemeinde Schlehdorf wird die für sie anfallende finanzielle Beteiligung übernehmen.

 

Die Stadt Bad Tölz wird je nach Erfordernis und Projektfortschritt zum Abschluss des Kalenderjahres eine anteilige Abschlagszahlung in Rechnung stellen. Nach Abschluss des Projektes erfolgt die Endabrechnung mit den beteiligten Partnern abzgl. der zu erwartenden Förderung. Die Rechnungsbelege werden mit der Abschlussrechnung übermittelt. Etwaige Abweichungen bei der anschließenden Auszahlung der Fördergelder werden anteilig verrechnet.

 

Die Gemeinde Schlehdorf verpflichtet sich, die für die LEADER-Förderung vorgegebene Zweckbindungsfrist von 12 Jahren ab der LEADER-Abschlusszahlung einzuhalten. Sie ist außerdem damit einverstanden, dass die Förderstelle zu Kontrollzwecken einen Zugang zum Internetportal mit den Beschilderungsplänen erhält.

Bei Nichteinhaltung dieser Zweckbindungsfrist werden seitens der Förderstelle ggf. Fördergelder zurückgefordert. Jeder Projektpartner haftet in diesem Fall für seinen Anteil aus dem Förderprogramm

   
    15.09.2022 - Gemeinderat Schlehdorf
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeinde Schlehdorf beteiligt sich am Wanderwegekonzept Tölzer Land Süd in der Projektphase II, vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung aus dem EU-Programm LEADER. Sie beauftragt die Stadt Bad Tölz als Projektträgerin/LEAD-Partnerin mit der Antragstellung und Projektabwicklung. Gleichzeitig sichert die Gemeinde Schlehdorf zu, die aus der vorgesehenen Förderung auf ihrem Gemeindegebiet entstehenden Pflichten zu erfüllen.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Projektphase II des Wanderwegekonzeptes belaufen sich laut der Kosten-Plausibilisierung auf 384.415 EUR netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und abzüglich der zu erwartenden Förderung durch das EU-Programm LEADER (50% der förderfähigen Netto-Kosten). Die Gemeinde Schlehdorf wird die für sie anfallende finanzielle Beteiligung übernehmen.

Die Stadt Bad Tölz wird je nach Erfordernis und Projektfortschritt zum Abschluss des Kalenderjahres eine anteilige Abschlagszahlung in Rechnung stellen. Nach Abschluss des Projektes erfolgt die Endabrechnung mit den beteiligten Partnern abzgl. der zu erwartenden Förderung. Die Rechnungsbelege werden mit der Abschlussrechnung übermittelt. Etwaige Abweichungen bei der anschließenden Auszahlung der Fördergelder werden anteilig verrechnet.

Die Gemeinde Schlehdorf verpflichtet sich, die für die LEADER-Förderung vorgegebene Zweckbindungsfrist von 12 Jahren ab der LEADER-Abschlusszahlung einzuhalten. Sie ist außerdem damit einverstanden, dass die Förderstelle zu Kontrollzwecken einen Zugang zum Internetportal mit den Beschilderungsplänen erhält.

Bei Nichteinhaltung dieser Zweckbindungsfrist werden seitens der Förderstelle ggf. Fördergelder zurückgefordert. Jeder Projektpartner haftet in diesem Fall für seinen Anteil aus dem Förderprogramm.

 

Abstimmungsergebnis:

 

11 : 0

Ö 6  
Einbeziehungssatzung "Parkplatz Klosterbräu"; Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung  
Enthält Anlagen
S-0069/2021-01  
Ö 7  
Mitteilungen und Anfragen