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Vorlage - K-0094/2019  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort; Änderung von Festsetzungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0213/2018
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
04.06.2019 
70. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

r den Bebauungsplan Nr. 27 wird die Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungsarten zwischen MI 02 sowie MI 03 wie in der Vorlage K-0094/2019 skizziert geändert. Die nördliche Abgrenzung von MI 03 entfällt. Die westliche Abgrenzung wird nach Norden, bis zum Beginn der privaten Straße verlängert. Es wird folgende Regelung mit aufgenommen: Die absolute maximale GRZ je Haus (150 m²) oder Doppelhaus (180m²) darf je Haus um 25% ausschließlichr den Bau von offenen Balkonen überschritten werden.“

 

 

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Vormerkung:

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.12.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse, OT Ort zusammen mit dem Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. Vom Planungsbüro sind insbesondere mit dem Eigentümer mehrere Varianten erarbeitet worden, aus denen sich nunmehr eine gemeinsame Lösung herausarbeiten ließ.

Dieser Vorentwurf wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Planfassung vom 29.11.2016 sowie mit Begründung vom 29.11.2016 vom 08.12.2016 bis 15.01.2017 ausgelegt. Zeitgleich wurde die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde in der Sitzung vom 28.03.2017 beraten und beschlossen. Nachdem weitere kleinere Änderungen vorgenommen wurden, wurde mit Datum vom 27.06.2017 der Bebauungsplanentwurf gebilligt und beschlossen, den Plan in der Fassung vom 27.06.2017 gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen zu bitten. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 10.07.2017 bis zum 11.08.2017. Dabei sind vier Stellungnahmen von der Öffentlichkeit bzw. von Anliegern sowie 12 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen, die in der Gemeinderatssitzung vom 17.04.2018 gewürdigt wurden. In gleicher Sitzung wurde die erneute Auslegung nur zu geänderten oder ergänzten Teilen mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen beschlossen. Diese wurde im Zeitraum vom 30.08.2018 bis zum 14.09.2018 durchgeführt. Über die Stellungnahmen wurde am 18.12.2019 beraten und es wurde beschlossen, dass der Satzungsbeschluss vorzubereiten ist.

 

Im Rahmen einer Bauantragsprüfung wurde nun festgestellt, dass die Höhenfestsetzung für das Baufenster MI 2 dazu führt, dass ein Gebäude im östlichen Grundstücksteil stark in den Hang eingebaut werden müsste. Dies könnte relativ einfach berichtigt werden, in dem der fragliche Teil des MI 2  dem MI 3 zugeordnet würde. Das MI 3 verfügt über die gleichen Höhenlinien wie der fragliche Teil und der Höhenbezugspunkt wäre damit besser definiert.

 

Stand aktuell:

 

Änderungsvorschlag:

 

Außerdem ist aufgefallen, dass die Bauherren die vorgegebene maximale GRZ für ein Einzelhaus (max. 150 m²) und für ein Doppelhaus mit 180 m² von den Bauherren für die Haupthäuser verwenden. Da Balkone zu dieser GRZ dazugehören, führt das dazu, dass Häuser voraussichtlich ohne typische Balkonelemente gebaut würden. Um dies als ortstypisches Merkmal zu fördern und zusätzlich zu ermöglichen, wird vorgeschlagen zusätzlich folgende Regelung noch mit aufzunehmen: „Die absolute maximale GRZ je Haus (150 m“) oder Doppelhaus (180m²) darf je Haus um 25% ausschließlich für offenen Balkonen überschritten werden.“

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Stammbaum:
K-0111/2016-02-04   Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort; Billigung des Entwurfes sowie Auslegung und Behördenbeteiligung   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0111/2016-02-05   Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort; Billigung des neuen Entwurfes sowie Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0111/2016-02-02-01   Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
111/2016-02-02-01-01   Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort; erneute Billigung des Entwurfs sowie erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0213/2018   Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort; erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0094/2019   Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort; Änderung von Festsetzungen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0213/2018-01   Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, erneute Auslegung   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0175/2019   Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort; erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0176/2019   Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse OT Ort; Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, erneute verkürzte Auslegung   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0231/2019   Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse, OT Ort; erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0015/2020   Bebauungsplan Nr. 27 - nördlich Schmiedgasse, OT Ort; Satzungsbeschluss   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK