Vorlage - K-0046/2023
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Beschlussvorschlag:
Der beantragten vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 - Rothenberg Süd soll grundsätzlich nähergetreten werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Fachbehörden abzustimmen, ob dies für den gesamten Geltungsbereich empfehlenswert und möglich ist und in welcher Form (nur textlich) die Realisierung erfolgen kann. Dem Gemeinderat ist der konkrete Aufstellungsbeschluss für die Änderung zur Entscheidung vorzulegen.
Vormerkung:
Am 02.04.2019 wurde der Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg Süd als Satzung beschlossen. Im Zuge der Planungen eines Bauvorhabens auf Flurstücknummer 2351/13 hat sich herausgestellt, dass mit dem aktuellen Maß der GRZ II die vom Eigentümer gewünschte Tiefgarage für die gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Kochel a. See geforderten Stellplätze nicht umgesetzt werden kann. Die Stellplätze könnten überirdisch entstehen, was jedoch für das Gebiet und den Charakter des städtebaulichen Zusammenhangs nicht wünschenswert wäre.
Daher wird vom Eigentümer im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes eine Vergrößerung der GRZ II, jedoch lediglich für die neue Tiefgaragenbebauung mit mindestens 60 cm Überdeckung im Rahmen, beantragt.
Ein erster Entwurf wurde dazu zur Ansicht bereits eingereicht.
Allerdings ist zu überlegen, ob diese Änderung nur für ein Grundstück erfolgen sollte oder ob alle Grundstücke im städtebaulichen Zusammenhang von einer Änderung der GRZ II profitieren sollten. Dadurch könnten dann im ganzen Plangebiet entsprechende Tiefgaragen ermöglicht werden, was dem Ziel einer geordneten städtebaulichen Planung mehr Rechnung tragen würde, als nur eine Änderung für ein einzelnes Vorhaben. Diese Änderung könnte ggf. sogar durch eine reine textliche Änderung erfolgen, was zunächst mit den Fachbehörden zu erörtern wäre.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 22-31_20230328_Lageplan zur Vereinfachten Änderung vom Bebauungsplan (1) (2454 KB) | ||||
2 | 22-31_20230328_Begründung zur Vereinfachten Änderung (1) (146 KB) |