Die Gemeinde Kochel a. See verzichtet aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 13.04.2021 auf die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätte „KoKiTa“ für die Monate April und Mai 2021, sofern die Kinder die Einrichtung an nicht mehr als 5 Tagen je Kalendermonat besucht haben. Die Verwaltung wird beauftragt den Beitragsersatz beim Freistaat Bayern zu beantragen.
18.05.2021 - Gemeinderat Kochel a. See
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Kochel a. See verzichtet aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 13.04.2021 auf die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätte „KoKiTa“ für die Monate April und Mai 2021, sofern die Kinder die Einrichtung an nicht mehr als 5 Tagen je Kalendermonat besucht haben. Die Verwaltung wird beauftragt den Beitragsersatz beim Freistaat Bayern zu beantragen.