Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 - Hohenkreitleite wird gebilligt. Die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen bzw. um Stellungnahme zu bitten.
28.03.2023 - Gemeinderat Kochel a. See
Ö 4.1.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 - Hohenkreitleite wird gebilligt. Die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen bzw. um Stellungnahme zu bitten.