Der „Bürgerantrag nach §18b Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zum geplanten Wohnmobil-Stellplatz an der Triministraße in Kochel a. See“ v. 31.08.2020 ist zulässig/nicht zulässig. Der Antrag ist innerhalb kommenden drei Monate zu behandeln.
15.09.2020 - Gemeinderat Kochel a. See
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der „Bürgerantrag nach §18b Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zum geplanten Wohnmobil-Stellplatz an der Triministraße in Kochel a. See“ v. 31.08.2020 ist zulässig/nicht zulässig. Der Antrag ist innerhalb der kommenden drei Monate zu behandeln.