Vorlage - K-0058/2018-01-01
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Beschlussvorschlag:
Der Planverfasser wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 34 – ehemaliges Verstärkeramt entsprechend der unter TOP 4.1. beschlossenen Anpassungen zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechend geänderten Bebauungsplan erneut auszulegen und erneut Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden einzuholen. Die Frist für die Auslegung und die Stellungnahmen beträgt zwei Wochen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Vormerkung:
Vom 28.03.2018 bis einschließlich 30.04.2018 wurde die öffentliche Auslegung und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Würdigung der Stellungnahmen ist im vorausgegangenen Tagesordnungspunkt erfolgt.
Nach Maßgabe der Würdigung muss eine erneute Auslegung erfolgen. Es wird empfohlen, diese mit einer verkürzten Frist durchzuführen und nur zu geänderten Belangen zuzulassen..
Finanzielle Auswirkungen:
-keine-