Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Tagesordnung - 15. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See  

Bezeichnung: 15. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See
Datum: Di, 22.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Regularien      
Ö 1.1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 1.2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 1.3  
Bekanntgabe der Punkte der Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021 – nichtöffentlicher Teil – soweit die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind  
K-06/2021  
Ö 1.4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021 - öffentlicher Teil -  
K-06/2021  
Ö 2     Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren      
Ö 2.1  
Anbau an eine bestehende Lagerhalle und Neubau eines Hochregallagers im Gewerbegebiet Pessenbach (GBV K-022/2021 GfV)  
K-0077/2021  
Ö 3     Gemeindliche Bauleitplanung      
Ö 3.1  
Bebauungsplan Nr. 10 - Ötzgasse, OT Ort; Abschluss eines städtebaulichen Vertrags  
K-0075/2021  
Ö 3.2  
Bebauungsplan Nr. 36 - Karwendelblick, OT Urfeld; Abschluss eines städtebaulichen Vertrags  
K-0076/2021  
Ö 4     Gemeindliche Straßenangelegenheiten      
Ö 4.1  
Widmung einer Ortstraße; Ötzgasse, OT Ort/Pessenbach  
K-0081/2021  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die im Lageplan rot gekennzeichnete Teilfläche (ca. 86 m x 49 m) des Grundstücks Fl.Nr. 1411 südlich der Gemeindestraße Ötzgasse wird im Sinne des Art. 46 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als Ortstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kochel a. See. Erster Bürgermeister Thomas W. Holz und die Verwaltung werden beauftragt, die Widmung zu vollziehen.

 

 

   
    22.06.2021 - Gemeinderat Kochel a. See
    Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Die im Lageplan rot gekennzeichnete Teilfläche (ca. 86 m x 49 m) des Grundstücks Fl.Nr. 1411 südlich der Gemeindestraße Ötzgasse wird im Sinne des Art. 46 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als Ortstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kochel a. See. Erster Bürgermeister Thomas W. Holz und die Verwaltung werden beauftragt, die Widmung zu vollziehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0

Ö 5     Sonstige Angelegenheiten      
Ö 5.1  
Breitbandausbau im Gemeindegebiet Kochel a. See; Verfahren nach der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR), weiteres Vorgehen
K-0078/2021  
Ö 5.2  
Breitbandausbau im Gemeindegebiet Kochel a. See; Verfahren nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland", weiteres Vorgehen  
K-0079/2021  
Ö 6  
Mitteilungen und Anfragen