Die im Lageplan rot gekennzeichnete Teilfläche (ca. 86 m x 49 m) des Grundstücks Fl.Nr. 1411 südlich der Gemeindestraße Ötzgasse wird im Sinne des Art. 46 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als Ortstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kochel a. See. Erster Bürgermeister Thomas W. Holz und die Verwaltung werden beauftragt, die Widmung zu vollziehen.
22.06.2021 - Gemeinderat Kochel a. See
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die im Lageplan rot gekennzeichnete Teilfläche (ca. 86 m x 49 m) des Grundstücks Fl.Nr. 1411 südlich der Gemeindestraße Ötzgasse wird im Sinne des Art. 46 Nr. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als Ortstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Kochel a. See. Erster Bürgermeister Thomas W. Holz und die Verwaltung werden beauftragt, die Widmung zu vollziehen.