Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Tagesordnung - 43. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See  

Bezeichnung: 43. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See
Datum: Di, 26.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:07   (öffentlich ab 20:00) Anlass: Sitzung
Raum: Seestraße 90, 82432 Walchensee
Ort: Gasthof Edeltraut

TOP   Betreff Vorlage

Ö 7  
Regularien      
Ö 7.1  
Bekanntgabe der Punkte der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024 – nichtöffentlicher Teil – soweit die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind  
K-02/2024  
Ö 7.2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024 - öffentlicher Teil -  
K-02/2024  
Ö 8     Bauanträge und Bauvoranfragen      
Ö 8.1  
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Kochel a. See, OT Walchensee, Kirschbaumweg (0093/2024)  
K-0042/2024  
Ö 9     Gemeindliche Bauleitplanung      
Ö 9.1  
Prioritäten für die Bauleitplanung der Gemeinde Kochel a. See, Fortschreibung  
K-0119/2022-01  
Ö 9.2  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes (im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 35) der Gemeinde Kochel a. See; Würdigung der nach § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen  
Enthält Anlagen
K-0107/2023-01  
Ö 9.3  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes (im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 35) der Gemeinde Kochel a. See; Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
K-0038/2024  
Ö 9.4  
Bebauungsplan Nr. 3 "Hohenkreitleite" (K-610-3/3); Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
K-0021/2024  
Ö 9.5  
Bebauungsplan Nr. 26 - Rothenberg Süd; 1. vereinfachte ÄnderungK-610-/2-26-I.), weiteres Vorgehen  
K-0041/2024  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Um die angesprochenen Belange genauer zu prüfen und abschließend würdigen zu können,  wird der beauftragte Planer beauftragt zusammen mit dem Bauwerber sowohl rechnerisch als auch zeichnerisch darzustellen, ob und wie die Gebäude und Anlagen oberirdisch -unter Einhaltung des Bebauungsplanes- auf dem Grundstück errichtet werden könnten und demgegenüber die Ansicht und rechnerische Darstellung des Maß der Baulichen Nutzung und der Landschaftsgestaltung, die sich nach Änderung des Bebauungsplanes ergeben könnte.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, sowohl eine Fließweganalyse durchführen zu lassen sowie ein Gutachten darüber zu beauftragen, mit welchen Auswirkungen auf das Grundwasser/Schichtwasser durch die Änderung des Bebauungsplanes zu rechnen ist. Zu dem Gutachten sind Angebote einzuholen und nach den geltenden Kriterien für die Wirtschaftlichkeit und Vergabe von Aufträgen zu beauftragen.

 

  1. Der Bauwerber ist nach Vorliegen eines Angebotes über die zusätzlichen Kosten zu informieren um darauf reagieren zu können. 

 

  1. 4 Die Ergebnisse sind dem Gemeinderat vorzustellen und bei der Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen zu berücksichtigen.

 

   
    26.03.2024 - Gemeinderat Kochel a. See
    Ö 9.5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

  1. Um die angesprochenen Belange genauer zu prüfen und abschließend würdigen zu können, wird der beauftragte Planer beauftragt zusammen mit dem Bauwerber sowohl rechnerisch als auch zeichnerisch darzustellen, ob und wie die Gebäude und Anlagen oberirdisch -unter Einhaltung des Bebauungsplanes- auf dem Grundstück errichtet werden könnten und demgegenüber die Ansicht und rechnerische Darstellung des Maß der baulichen Nutzung und der Landschaftsgestaltung, die sich nach Änderung des Bebauungsplanes ergeben könnte.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, sowohl eine Fließweganalyse durchführen zu lassen sowie ein Gutachten darüber zu beauftragen, mit welchen Auswirkungen auf das Grundwasser/Schichtwasser durch die Änderung des Bebauungsplanes zu rechnen ist. Zu dem Gutachten sind Angebote einzuholen und nach den geltenden Kriterien für die Wirtschaftlichkeit und Vergabe von Aufträgen zu beauftragen.

 

  1. Der Bauwerber ist nach Vorliegen eines Angebotes über die zusätzlichen Kosten zu informieren um darauf reagieren zu können. 

 

  1. Die Ergebnisse sind dem Gemeinderat vorzustellen und bei der Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0

Ö 10     Gemeindliche Grundstücksangelegenheiten      
Ö 10.1  
Wikingerdorf "Flake"; künftige Flächennutzung, weiteres Vorgehen  
K-0040/2024  
Ö 11     Tourismus im Zwei-Seen-Land      
Ö 11.1  
"Staatlich anerkannter Luftkurort", Prädikatserneuerung  
K-0039/2024  
Ö 11.2  
"Ludwig II. - König der Berge"; Informationsangebote, Produktentwicklung      
Ö 11.3  
Beendigung der Mitgliedschaft "Jakobsweg Isar-Loisach-Leutascher Ache-Inn e.V."      
Ö 12     Berichte des Bürgermeisters      
Ö 12.1  
Heimatbühne      
Ö 12.2  
Planungsstand Hotel Einsiedl      
Ö 13  
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