Die Verwaltung wird mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Behörden beauftragt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Frist für Stellungnahmen wird auf 14 Tage festgesetzt.
23.06.2020 - Gemeinderat Kochel a. See
Ö 3.1.2 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Behörden und des Wasserbeschaffungsverbands Walchensee sowie des Wasserwirtschaftsamts Weilheim beauftragt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Frist für Stellungnahmen wird auf 14 Tage festgesetzt.