Die Einreichung einer Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt v. 24.07.2018 wird zur Kenntnis genommen.
23.06.2020 - Gemeinderat Kochel a. See
Ö 3.2.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Einreichung einer Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehemaliges Verstärkeramt v. 24.07.2018 wird zur Kenntnis genommen.