Zur Wahrnehmung der gemeindlichen Interessen im anhängigen Popularklage-Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehem. Verstärkeramt ist eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen.
23.06.2020 - Gemeinderat Kochel a. See
Ö 3.2.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zur Wahrnehmung der gemeindlichen Interessen im anhängigen Popularklage-Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 34 - ehem. Verstärkeramt ist eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen.